Um im Kanton Graubünden als medizinisch-therapeutische Logopädin tätig zu sein, bedarf es (neben dem EDK-anerkannten Diplom) einer Berufsausübungsbewilligung. Das Gesuch um "Bewilligung zur Berufsausübung als Logopädin" (für die Logopädinnen im klinischen Bereich) muss beim Gesundheitsamt Graubünden eingereicht werden.
Die Logopädinnen im pädagogisch-therapeutischen Bereich mit einem EDK-anerkannten Diplom brauchen keine Bewilligung mehr. Die Logopädinnen, welche im schulischen Bereich tätig sind, brauchen nur eine Ausnahmebewilligung, wenn sie keine EDK-Anerkennung haben. Die Schulleitung muss eine solche Bewilligung beim AVS beantragen.
Weitere Informationen können direkt auf der Homepage des Gesundheitsamtes des Kantons Graubünden entnommen werden: