Kleinkinder und Jugendliche

Eine Abklärung bei Kleinkindern (bis zum Kindergarteneintritt) ist dann angezeigt, wenn ein Kind gar nicht, wenig oder schwer verständlich spricht, sprachliche Äusserungen nur unvollständig versteht oder Mühe mit Schlucken hat. Die Anmeldung beim Heilpädagogischen Dienst Chur (081 257 02 80) erfolgt durch die Erziehungsberechtigten oder mit deren Einverständnis durch eine Fachperson, z.B. Kinderarzt.  
Nach der logopädischen Abklärung findet ein Beratungsgespräch statt, in dem das weitere Vorgehen gemeinsam festgelegt wird: Therapie, Kontrolle, Beratung oder Abschluss. Die Logopädin bietet Erziehungsberechtigten und Fachpersonen bei Bedarf Beratung an.
Im Kanton Graubünden werden logopädische Abklärungen und Therapien für Kinder vor dem Schuleintritt (Frühbereich) durch den Kanton finanziert.

Flyer Erstsprache

Für den Tag der Logopädie am 6. März 2024 haben wir Informationsflyer in verschiedenen Sprachen erstellt.

Für Jugendliche nach der obligatorischen Schulzeit bis zum 20. Altersjahr wird die Logopädie durch den Kanton finanziert (nachobligatorischer Bereich). Volljährige Jugendliche können sich selbst beim Heilpädagogischen Dienst Chur (081 257 02 80) anmelden. Weitere Informationen dazu findet man auf der Website des HPD.