Schulkinder & Jugendliche

Prävention findet im ersten Kindergartenjahr, im Rahmen einer obligatorischen Reihenerfassung statt. Bei Bedarf folgt eine Beratung, Kontrolle oder Therapie in der jeweiligen Schulgemeinde. Die Anmeldung zur Abklärung kann ebenso durch die Eltern oder mit deren Einverständnis durch eine Lehrperson erfolgen. Logopädische Therapie im Kindergarten und in der Schule unterstützt Kinder mit unterschiedlichen Problemen in der gesprochenen und geschriebenen Sprache.
Bei Schulkindern trägt die Schulgemeinde die Kosten für die logopädische Therapie. 

Die Logopädin begleitet auch Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer Behinderung (geistige, körperliche, Seh-, Hörbehinderung, Autismus-Spektrum-Störung usw.) in der Regelschule integriert oder in einer Sonderschule eingeschult sind. Diese Kinder haben ISS-Status. Die Logopädinnen arbeiten eng mit Lehrpersonen, Sonderpädagogen und anderen Fachpersonen zusammen. Diese Finanzierung wird durch den Kanton übernommen.

Für Jugendliche nach der obligatorischen Schulzeit bis zum 20. Altersjahr wird die Logopädie durch den Kanton finanziert (nachobligatorischer Bereich). Volljährige Jugendliche können sich selbst beim Heilpädagogischen Dienst Chur (081 257 02 80) anmelden.